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Antragsstellung im Programm „Spurensuche“

Nach der Findung eures Projektthemas steht die Antragsstellung an. Der Antrag wird in einem vorgegebenen Formular bis Ende Februar des jeweiligen Jahres bei der Sächsischen Jugendstiftung eingereicht.

In dem Antrag erläutert ihr zuerst das Thema eures Forschungsprojektes. Dabei sollte das Thema knapp und klar dargestellt werden. Auch ist wichtig, dass ihr auf den regionalgeschichtlichen Bezug eures Themas eingeht sowie auf die lokale Eingebundenheit eures Projektes.

Anschließend begründet ihr, warum ihr gerade dieses Thema in eurem „Spurensuche“-Projekt bearbeiten möchtet. Vielleicht habt ihr ja zu dem Thema eine eigene, besondere Beziehung oder die Spuren der Geschichte sind euch schon oft in eurem Ort begegnet?

Anschließend gebt ihr einen Überblick über eure Projektumsetzung. Was habt ihr für euer Projekt geplant? Welche Ziele könnt ihr mit eurem Projekt erreichen? Welche Meilensteine wird es in eurem Projekt geben? Mit welchen Quellen wollt ihr arbeiten? Mit welchen Partnern oder Partnerinnen wollt ihr zusammenarbeiten und wer könnte euch in eurem Projekt unterstützen? Welche Netzwerke könnt ihr nutzen? Wie wollt ihr eure Projektergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich machen?

Als letzten Schritt sollt ihr eine grobe Planung zur Verwendung der Fördergelder angeben. Hier ist wichtig, dass ihr schon eine Idee habt, was für ein Projektergebnis am Ende entstehen soll, denn für die Erstellung einer Broschüre benötigt ihr zum Beispiel andere Kostenpunkte als für die Produktion eines Films. Sollte sich euer Ergebnis im Verlauf des Projektes doch nochmal ändern, könnt ihr einen Umwidmungsantrag stellen. In diesem zeigt ihr die Veränderungen in den Kostenstellen an und begründet diese.

Wenn ihr euren Antrag fertig ausgefüllt und unterschreiben lassen habt, schickt ihr ihn per E-Mail und per Briefpost an die Kontaktstelle für Jugendgeschichtsarbeit des Programms „Spurensuche“. Dort wird euer Antrag auf Vollständigkeit geprüft.

Außerdem wird geschaut, ob euer Projekt grundsätzlich förderfähig ist. Dafür müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Ihr seid eine Jugendgruppe aus Sachsen, deren Teammitglieder vorrangig zwischen 12 und 18 Jahre alt sind.
  • Der Projektträger ist ein Träger der Jugendarbeit, ein Verein, eine Kirchgemeinde oder Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
  • Das Spurensuche-Projekt wird in einem außerschulischen Rahmen durchgeführt. Die Teilnahme beruht auf Freiwilligkeit und es besteht Bewertungsfreiheit.

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