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Weitere InformationenGedenkstätten heißen so, weil wir in ihnen auf unterschiedliche Weise der Menschen gedenken, die an diesen Orten in der deutschen Geschichte aus politischen, nationalistischen, rassistischen, antisemitischen, sozialen oder religiösen Gründen ausgegrenzt, diskriminiert, verfolgt, eingesperrt oder oft auch getötet wurden.
Diese Orte haben meist eine sehr traurige und schmerzhafte Vergangenheit. Sie erinnern uns an Zeiten der deutschen Geschichte, in denen rechtsstaatliche Prinzipien, demokratische Werte, eine offene Gesellschaft, Freiheit, Pluralismus und Menschenrechte missachtet wurden oder ganz abhanden kamen.
In Sachsen gibt es viele Gedenkstätten. Sie erinnern an den historischen Verfolgungsorten an die Geschichte der Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Schaut sie euch an! Als historischer Ort sind sie zugleich eine Art Hauptausstellungsstück. Sie zeigen euch die baulichen und materiellen Überreste ihrer besonderen Geschichte. Sie sind so genannte Sachzeugen.
Gedenkstätten bieten Raum für Trauer, Innehalten, Respekt gegenüber den Menschen, die mit der Geschichte dieser Orte als ehemals Verfolgte oder deren Angehörige leidvoll verbunden sind.
Aber Gedenkstätten sind auch für die ganze Gesellschaft offene Orte des Austauschs, der Bildung, der Teilhabe und Inklusion sowie der Aufarbeitung der Geschichte. Sie sollen die Erinnerung an die Vergangenheit wachhalten und an die nachfolgenden Generationen weitergeben. Gedenkstättenarbeit ermöglicht, für Menschenwürde, Freiheit, Recht und Toleranz einzutreten und Gefährdungen dieser Grundwerte und der Demokratie wirkungsvoll zu begegnen. Diese Kernaufgaben sind im sächsischen Gedenkstättengesetz verankert.